Leiste Oben


   
  Die Vielfalt
Behindertengerecht
   
 

Behinderte Menschen und solche, die vorübergehend an einem körperlichen Handicap leiden, haben meist einen größeren Platzbedarf.
Natürlich planen und errichten wir Ihre Garage auch vollkommen behindertengerecht nach ÖNORM B1600.

Da jeder einzelne behinderte Mensch besondere Bedürfnisse bzw. Erschwernisse zu berücksichtigen hat, gilt für diese Normen, dass sie lediglich Mindestanforderungen definieren und je nach Bedarf adaptiert werden müssen.

Die Bewegungsfläche (das ist jene Fläche, die frei zur Verfügung stehen soll) muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein. Dieser Raum ist nach dem Mindestplatzbedarf von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bemessen. Bewegungsflächen können sich überschneiden.

In der ÖNORM B 1600 sind die "Planungsgrundsätze für das Barrierefreie Bauen" definiert (z.B. Gehsteige, Rampen, Eingangsbereiche und Türen). Da sich das Baurecht jedoch im Wesentlichen nach den Bestimmungen der jeweiligen Länder richtet, haben die Normen oft nur empfehlenden Charakter. Die Bauordnungen der einzelnen Länder sind bei dem jeweiligen Amt der Landesregierung bzw. den zuständigen Behörden und Beratungsstellen in Erfahrung zu bringen.