Behinderte Menschen und solche,
die vorübergehend an einem körperlichen
Handicap leiden, haben meist einen größeren
Platzbedarf.
Natürlich planen und errichten wir Ihre Garage
auch vollkommen behindertengerecht nach ÖNORM
B1600.
Da jeder einzelne behinderte Mensch besondere Bedürfnisse
bzw. Erschwernisse zu berücksichtigen hat,
gilt für diese Normen, dass sie lediglich Mindestanforderungen
definieren und je nach Bedarf adaptiert werden müssen.
Die Bewegungsfläche (das ist jene Fläche,
die frei zur Verfügung stehen soll) muss mindestens
150 cm breit und 150 cm tief sein. Dieser Raum ist
nach dem Mindestplatzbedarf von Rollstuhlfahrern
und Rollstuhlfahrerinnen bemessen. Bewegungsflächen
können sich überschneiden.
In der ÖNORM B 1600 sind die "Planungsgrundsätze
für das Barrierefreie Bauen" definiert
(z.B. Gehsteige, Rampen, Eingangsbereiche und Türen).
Da sich das Baurecht jedoch im Wesentlichen nach
den Bestimmungen der jeweiligen Länder richtet,
haben die Normen oft nur empfehlenden Charakter.
Die Bauordnungen der einzelnen Länder sind
bei dem jeweiligen Amt der Landesregierung
bzw. den zuständigen Behörden und Beratungsstellen
in Erfahrung zu bringen.
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